AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen Jasko Mahmutović Akademie UG (haftungsbeschränkt)
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Jasko Mahmutović Akademie UG (haftungsbeschränkt), sind Bestandteil des Vertrags und sind vor Vertragsabschluss zu lesen und zu akzeptieren. Die Jasko Mahmutović Akademie UG (haftungsbeschränkt) wird vertreten durch Jasmin Marcel Mahmutovic. Die Teilnehmer, wenn noch nicht volljährig, werden durch den Erziehungsberechtigten vertreten. Mündliche Nebenabreden sind nicht zulässig. Jegliche Vereinbarung bedarf der Schriftform.
1. Vertragsschluss
Ein Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrags geht von den Teilnehmern aus, vertreten durch den oder die jeweiligen Erziehungsberechtigten. Hierbei sind die erforderlichen Angaben im Anmeldeformular zu tätigen. Die Anmeldung ist per Post, persönlich oder online per Mail durchzuführen. Die Jasko Mahmutović Akademie UG (haftungsbeschränkt) kann das Angebot innerhalb von 14 Tagen bestätigen. Die Bestätigung erfolgt per E-Mail. Erst wenn die Anmeldung bei Jasko Mahmutović Akademie UG (haftungsbeschränkt) eingegangen ist, wird die Teilnahme verbindlich reserviert. Durch eine Teilnahmebestätigung verpflichtet sich die Jasko Mahmutović Akademie UG (haftungsbeschränkt), das zu dem Angebot ausgeschriebene Leistungspaket zu erbringen. Der Teilnehmer ist im Falle eines zustande gekommenen Vertrags verpflichtet, den Teilnahmebeitrag zu entrichten und den weiteren Pflichten laut unseren AGBs nachzukommen.
2. Teilnehmer, Mindestteilnehmerzahl
Die einzelnen Veranstaltungen haben jeweils eine Mindestteilnehmerzahl, die erreicht werden muss. Wird die Anzahl nicht erreicht, liegt es im Ermessen der Jasko Mahmutović Akademie UG (haftungsbeschränkt) ob die Veranstaltung trotzdem durchgeführt oder annulliert wird.
Mindestteilnehmerzahlen:
Personaltraining Fußball
Beim Personaltraining Fußball ist es der Jasko Mahmutović Akademie UG (haftungsbeschränkt) überlassen, ob individual oder als Gruppe das Training geführt wird. Es bedarf dabei keiner Absprache mit dem Vertragspartner.
3. Leistungen, Leistungsänderungen
Bei den zu erbringenden Leistungen der Jasko Mahmutović Akademie UG (haftungsbeschränkt) handelt es sich um die aktuell für die jeweilige Veranstaltung auf der Internetseite angebotenen Leistungen. Sofern die Übergabe von Sportmaterial/Bekleidung Vertragsbestandteil ist, wird darauf hingewiesen, dass qualitative Unterschiede bei den einzelnen Materialien bereits von Herstellerseite möglich sind. Die Jasko Mahmutović Akademie UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Recht vor, die einzelnen Leistungen der jeweiligen Veranstaltungen je nach Bedarf zu verändern oder anzupassen (z.B. witterungsbedingte Veränderungen), sofern dadurch der Ablauf der Veranstaltung nicht grob beeinträchtigt wird.
4. Bezahlung
Personaltraining Fußball
Die Bezahlung, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt bis zum 5. eines Monats im Voraus für den neuen Trainingsmonat auf das in dem Vertrag vereinbarte Konto der Jasko Mahmutović Akademie UG (haftungsbeschränkt).
5. Kündigung, Krankheits- und Verletzungsfall, Nichterscheinen
Personaltraining Fußball
Da die einzelnen Trainingsstunden aufeinander aufbauen, beachten Sie bitte, dass eine verpasste Trainingseinheit nicht nachgeholt oder rückvergütet werden kann. Bei Nichterscheinen zum Veranstaltungsbeginn kann die Jasko Mahmutović Akademie UG (haftungsbeschränkt) den Teilnehmer von der gesamten Veranstaltung ausschließen. In diesem Fall ist eine Rückerstattung ebenfalls nicht möglich und es besteht kein Anspruch auf die beschriebenen Leistungen. Fällt der Teilnehmer krankheitsbedingt aus, so kann diese Trainingsstunde nur durch Abgabe eins ärztlichen Attests nachgeholt werden.
6. Durchführung, Aufsichtspflichten
Für die Dauer der Leistung der Jasko Mahmutović Akademie UG (haftungsbeschränkt) übertragen die Erziehungsberechtigten dem verantwortlichen Leiter die Aufsichtspflichten und -rechte, der diese wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainern Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, so hat der verantwortliche Leiter der Veranstaltung oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages. Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Leiter der Jasko Mahmutović Akademie UG (haftungsbeschränkt) oder seine Bevollmächtigten. Die Aufsichtspflicht der Jasko Mahmutović Akademie UG (haftungsbeschränkt) beläuft sich auf die Dauer der gebuchten Leistung und wird automatisch nach Ablauf an die Erziehungsberechtigten wieder übertragen. Eine Abholung/Mitnahme der Teilnehmer mit dem Auto ist ausgeschlossen.
7. Gesundheitszustand
Der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bestätigen mit der Anmeldung, dass beim Teilnehmer aus körperlicher und medizinischer Sicht keine Einwände gegen die Teilnahme bestehen. Der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten verpflichten sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Veranstaltungsbeginn, den Veranstalter bzw. den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen des Teilnehmers (schriftlich) ebenso zu informieren wie über notwendige Medikamenteneinnahme des Teilnehmers. Die Medikamente dürfen ausschließlich nur durch den Erziehungsberechtigten verabreicht werden. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während einer Veranstaltung werden dem Veranstalter angezeigt und können zum Abbruch der Veranstaltung führen. Sollte der Teilnehmer aus körperlichen oder medizinischen Gründen nicht in der Lage sein, bestimmte Übungen durchzuführen, so ist dies unbedingt mitzuteilen.
8. Rücktritt und Kündigung durch " Jasko Mahmutović Akademie UG (haftungsbeschränkt)"
Annullierung nach erfolgter Buchungsbestätigung behält sich Jasko Mahmutović Akademie UG (haftungsbeschränkt) das Recht vor, die Veranstaltung zu annullieren, wenn die jeweiligen Mindestteilnehmerzahlen der Veranstaltungen nicht erreicht werden. Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl hat eine etwaige Annullierung der Veranstaltung bis spätestens 7 Tage vor dem vorgesehenen Beginn zu erfolgen. Ebenso kann eine Veranstaltung annulliert werden, wenn organisatorische oder besondere Gründe eine Absage erforderlich machen. Bespiele hierfür sind z.B.:
· Krankheit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen
· Sperrung des für die Veranstaltung vorgesehenen Veranstaltungsortes
Jasko Mahmutović Akademie UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Recht vor, sofern eine Veranstaltung nicht stattfindet, dass zunächst versucht wird den Teilnehmern eine Ersatzveranstaltung anzubieten. Sollte trotz erfolgter Teilnahmebestätigung keine Teilnahme möglich sein oder die Veranstaltung ausfallen, so wird der Veranstalter unverzüglich Kontakt mit dem Teilnehmer aufnehmen. Bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung, ganz gleich aus welchem Grund, erhält der Teilnehmer bereits geleistete Teilnahmegebühren zurückerstattet. Kann die Veranstaltung nach Beginn aus besonderen Gründen nicht fortgeführt werden, erfolgt eine Rückerstattung anteilsmäßig. Muss die Veranstaltung aus vom Veranstalter nicht vertretbaren Gründen unterbrochen werden (wie z.B. Unwetter, Platzsperrungen) oder können einzelne Leistungen aus vom Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen nicht vertretbaren Gründen nicht erbracht werden (wie z.B. Lieferung von Speisen und Getränken), bemüht sich der Veranstalter um Ersatz oder einen sonstigen, in das ausschließliche Ermessen des Veranstalters gestellten, Ausgleich. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Ersatz oder Ausgleich besteht nicht.
9. Haftung
Jasko Mahmutović Akademie UG (haftungsbeschränkt) haftet im Rahmen der gesetzlichen Sorgfaltspflicht für:
· die gewissenhafte Vorbereitung
· die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (verantwortliche Leiter und Mitarbeiter)
· die Richtigkeit der Beschreibung
· die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung
Jasko Mahmutović Akademie UG (haftungsbeschränkt) haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer durch Dritte, die nicht Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters sind, zugefügt werden. Jasko Mahmutović Akademie UG (haftungsbeschränkt) übernimmt keinerlei Haftung für Schaden oder Verletzungen an sich oder Dritten. Die Jasko Mahmutović Akademie haftet ausdrücklich nicht für Wegeschäden und Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten und für Schäden jeglicher Art vor, während und nach ihren Leistungen. Die Haftung des Veranstalters für Schäden aufgrund eigener Pflichtverletzungen oder für Pflichtverletzungen seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei Verlust von Wertsachen übernimmt die Jasko Mahmutović Akademie UG (haftungsbeschränkt) keine Haftung. Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.
10. Ausschluss des Teilnehmers
Jasko Mahmutović Akademie UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Recht vor, den Teilnehmer aus wichtigem Grund, der im Verhalten des Teilnehmers liegt (z.B. bei Randale, Gewalttätigkeiten, Vandalismus, Rassismus, Drogen- und Alkoholgenuss, bei strafbarem Verhalten sowie bei sonstigen groben Verstößen gegen Regeln), von der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückvergütung des Teilnahmebeitrags ist in diesem Fall ausgeschlossen.
11. Versicherungen
Bei der Veranstaltung sind die Teilnehmer weder während des Trainings noch auf der An- und Abreise durch die Jasko Mahmutović Akademie UG (haftungsbeschränkt) Kranken- oder Haftpflicht versichert. Mit der Abgabe der Anmeldung bestätigen Sie, dass für den Teilnehmer eine Kranken- und Haftpflichtversicherung besteht. Weitere Versicherungen (z.B. Unfallversicherung) werden empfohlen, liegen jedoch im Ermessensspielraum der Teilnehmer bzw. der Erziehungsberechtigten.
12. Medizinische Versorgung
Die Erziehungsberechtigten erteilen Jasko Mahmutović Akademie UG (haftungsbeschränkt) mit der Abgabe der Anmeldung (für den Zeitraum der Leistung) die Erlaubnis, Erstversorgung im medizinischen oder verletzungsbedingten Notfall durchzuführen. Wenn es die Situation verlangt, wird umgehend ein Rettungswagen bestellt und gleichzeitig die Erziehungsberechtigten über die Notfallnummer informiert. Sollten dem Veranstalter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich die Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese im vollen Umfang umgehend zu erstatten.
13. Datenschutz, Recht am eig. Bild, Video für Werbezwecke
Jasko Mahmutović Akademie UG (haftungsbeschränkt) weist darauf hin, dass die personenbezogenen Daten der Teilnehmer elektronisch verwaltet und ausschließlich zur Vertragsabwicklung auch unter Verwendung elektronischer Medien gespeichert und verwendet werden. Der Teilnehmer erklärt sich mit dieser Verwendung durch Absenden der Anmeldung einverstanden. Der Veranstalter verpflichtet sich, sämtliche Daten der Teilnehmer vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Teilnehmers, nicht an Dritte weiterzugeben. Der Teilnehmer stimmt zu, dass der Veranstalter dem Teilnehmer aktuelle Informationen des Veranstalters an dessen Post- oder E-Mail-Adresse zusenden darf. Diese Zustimmung kann der Teilnehmer jederzeit gegenüber dem Veranstalter widerrufen. Die Teilnehmer bzw. ihre Erziehungsberechtigten willigen unwiderruflich ein, dass bei den Veranstaltungen Aufnahmen (Bild- und Tonaufnahmen) erstellt werden. Die Aufnahmen können auch durch beauftragte Dritte erfolgen. Desweiteren gilt die Einwilligung für die Verwertung der einzelnen Aufnahmen, ohne Angaben von Namen, für Werbezwecke der Jasko Mahmutović Akademie UG (haftungsbeschränkt) für alle Medien, insbesondere für die eigene Homepage. Die Teilnehmer und ihre Erziehungsberechtigten verzichten auf die Geltendmachung von Ansprüchen wegen der o.g. Verwertung der Aufnahmen für die einzelnen Zwecke.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die den in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich Bestimmungen als lückenhaft erweisen sollten. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, Regelungen hinzuzufügen, die dem entsprechen, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie den jeweiligen Aspekt bei Vertragsschluss bedacht hätten. *Die Verwendung der (männlichen) Bezeichnung "Teilnehmer" erfolgt ausschließlich zur übersichtlichen Textgestaltung. Mit dieser Verwendung ist keine Diskriminierung, gleich welcher Art, verbunden oder gar beabsichtigt.